Verordnungsweg

Ihr Weg zu uns!

Ärzt*Innen stellen Ihnen bei entsprechender Notwendigkeit eine logopädische Heilmittelverordnung aus, welche nach Ausstellung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss. Kontaktieren Sie uns daher, sobald die Behandlungsbedürftigkeit erkannt wurde, damit wir so früh wie möglich durchstarten können.

1. Feststellung eines Problems

Es treten Symptome bei Ihnen, Ihren Kindern oder Angehörigen auf, die sich auf die Sprache, das Sprechen, die Stimme oder das Schlucken auswirken.

2. Arzt/Ärztin

Hausärzt*Innen, HNO-Ärzt*innen, Pädaudiolog*innen, Phoniater*Innen, Kinderärzt*innen, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen sowie Neurolog*innen stellen bei einer Behandlungsbedürftigkeit eine logopädische Heilmittelverordnung (Rezept) aus.

3. Terminvereinbarung

Sie kontaktieren uns telefonisch, per Email oder Kontaktformular und wir finden den für Sie passenden Termin in unserem Kalender.